Paul & Cie.
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Angerburger Allee 15–21 (Aufgang 19), 14055 Berlin
Eigentumswohnung · Berlin

Angerburger Allee 15–21 (Aufgang 19), 14055 Berlin

4 Zimmer · 84 m² · 4. OG

Sehr gut geschnittene 4-Zimmer-Wohnung, alle Zimmer separat vom Flur. Renovierung (Bad, Elektrik, Böden, Wände) und Möblierung bereits geplant – Dienstleister steht bereit.

EEK EFernwärmeRenovierungsbedürftig
Kaufpreis lt. Kaufvertrag
418.000 €
Gesamtinvest
483.000 €
Miete p. a.
24.000 €
Rendite Gesamtinvest
5,0 %
Kaufpreisfaktor
17,4×
Faktor Gesamtinvest
20,1×
Preis / m²
4.976 €
Wohnfläche
84 m²
Das Konzept

Großzügige 4-Zimmer-Wohnung in Berlin-Westend (Charlottenburg), einer etablierten und nachgefragten Lage. Alle Zimmer gehen separat vom Flur ab und lassen sich flexibel als Familienwohnung oder WG vermieten. Renovierung und Möblierung beauftragt der Käufer gesondert, wir koordinieren und übernehmen die Erstvermietung. Der Erhaltungsaufwand kann steuerlich im ersten Jahr genutzt werden.

Ihr Steuervorteil: Renovierung (50.000 €) und Möblierung zahlt der Käufer direkt – der Erhaltungsaufwand kann so im 1. Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Dafür muss der Aufwand unter der 15-%-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bleiben; hier sind das 54.173 € netto (12.156 € Luft). Die genaue Wirkung sehen Sie unten im Rechner (unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung).

Eckdaten
Objektart
Eigentumswohnung
Lage
Berlin
Baujahr
1968
Wohnfläche
84 m²
Ausstattung
EEK E · Fernwärme · Renovierungsbedürftig
Energieausweis
Klasse E
Umlagefähige Kosten
319,74 € / Monat
Renovierung
50.000 €
15-%-Grenze (Gebäude, netto)
54.173 € · 12.156 € Luft
Möblierung
15.000 €
Gesamtinvest
483.000 €

Umlagefähige Kosten trägt der Mieter – sie belasten Ihre Rechnung nicht und sind hier nur als Orientierung zur Effizienz des Gebäudes angegeben.

Kalkulation der Kapitalanlage

Verändern Sie die Annahmen mit den Reglern – alle Kennzahlen aktualisieren sich sofort.

Keine Steuerberatung. Alle Zahlen sind unverbindliche Beispielrechnungen. Die steuerliche Wirkung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und ist vor einem Kauf unbedingt mit Ihrem Steuerberater zu besprechen.

Monatlicher Vermögensaufbau
+940,69 €/ Monat
aus Tilgung + Steuereffekt · laufend ab Jahr 2
Steuervorteil 1. Jahr
25.269 €

Kaufobjekt

€
€
€
€

Abschreibung (AfA)

%
%
%

Die Renovierung (50.000 €) wird im 1. Jahr voll steuerlich als Erhaltungsaufwand angesetzt.

Finanzierung & Steuer

€
%
%
%
Monatliche Rate an die Bank2.144,73 €
Darlehen 467.940 € · Annuität 5,50 % p. a. · davon Zinsen 1.559,80 €, Tilgung 584,93 €

Investition

Kaufpreis lt. Kaufvertrag418.000 €
+ Renovierung50.000 €
+ Möblierung15.000 €
Gesamtinvest (ohne Nebenkosten)483.000 €
+ Kaufnebenkosten33.440 €
Gesamtinvestition516.440 €
davon Eigenkapital48.500 €
Darlehen467.940 €
Steuervorteil 1. Jahr
25.269 €
Steuerersparnis einmalig
Cashflow n. St. (laufend)
-6,79 €
pro Monat, ab Jahr 2

Monatlich auf einen Blick

Mieteinnahmen (kalt)2.000,00 €
− Bewirtschaftungskosten217,83 €
− Rate an die Bank (Zins + Tilgung)2.144,73 €
Belastung vor Steuer362,56 €
+ Steuerersparnis (laufend)355,76 €
Belastung nach Steuer6,79 €
Guthaben nach Steuer (1. Jahr, mit Renovierungsabzug)1.743,21 €

Im 1. Jahr rechnerisch 2.105,76 € pro Monat Ersparnis – der Renovierungsabzug wirkt einmalig über die Steuererklärung.

Die Tilgung (584,93 € / Monat) ist keine Ausgabe im engeren Sinn, sondern Vermögensaufbau – sie ist in der Rate enthalten. Zinsanteil: 1.559,80 € / Monat.

Renditen

Bruttorendite auf Gesamtinvest4,97 %
Nettomietrendite *4,14 %
Eigenkapitalrendite (anfänglich) **-0,17 %
Eigenkapitalrendite über 10 Jahre (IRR) ***21,58 %

* Nettomietrendite = (Jahreskaltmiete − Bewirtschaftungskosten) / Gesamtinvestition inkl. Kaufnebenkosten.
** Laufender Cashflow nach Steuer bezogen auf das eingesetzte Eigenkapital – eine Momentaufnahme des 2. Jahres.
*** Interner Zinsfuß über die gesamte Haltedauer: eingesetztes Eigenkapital, alle laufenden Cashflows nach Steuer und der Netto-Verkaufserlös nach 10 Jahren. Basis sind die unten eingestellten Annahmen zu Wert- (2,5 %) und Mietsteigerung (1,5 %).

Laufende Rechnung (pro Jahr)

Mieteinnahmen (kalt)24.000 €
− nicht umlagefähige Kosten574 €
− Sondereigentumsverwaltung *480 €
− Instandhaltungsrücklage1.560 €
− Zinsen18.718 €
− Tilgung7.019 €
Cashflow vor Steuer-4.351 €

* Sondereigentumsverwaltung: pauschale Annahme 40 € je Wohneinheit und Monat (Mietverwaltung der eigenen Einheit).

Instandhaltungsrücklage lt. Wirtschaftsplan. Sie mindert den Cashflow; steuerlich ist die Zuführung erst bei Verausgabung durch die WEG abziehbar und daher nicht im steuerlichen Ergebnis enthalten.

Steuervorteil im 1. Jahr

AfA laufend (Gebäude + Möblierung)14.393 €
Renovierung sofort abziehbar50.000 €
Steuerliches Ergebnis (1. Jahr)-60.165 €
Steuerersparnis 1. Jahr25.269 €
Cashflow nach Steuer (1. Jahr)20.919 €

Steuer laufend (ab 2. Jahr)

AfA Gebäude (3,57 %)12.893 €
AfA Möblierung (10,0 %)1.500 €
Steuerliches Ergebnis (V+V)-10.165 €
Steuerersparnis pro Jahr4.269 €
Cashflow nach Steuer (laufend, p. a.)-81 €

15-%-Grenze für den Sofortabzug (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG)

Renovierungskosten, die innerhalb von drei Jahren nach dem Übergang von Nutzen und Lasten anfallen, bleiben nur dann sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand, wenn sie netto 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes nicht übersteigen. Darüber werden sie insgesamt zu anschaffungsnahen Herstellungskosten und wirken nur noch über die AfA. Abziehbar ist dann zwar weiterhin der Bruttobetrag – für die Grenze selbst zählt aber nur der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer.

Gebäudewert (AfA-Basis, inkl. anteiliger Nebenkosten)361.152 €
15-%-Grenze (Gebäudeanteil 80,0 %)54.173 €
Renovierung (Käufer), brutto50.000 €
davon maßgeblich netto – 11,6 % der Gebäude-AK42.017 €
Luft bis zur Grenze (netto)12.156 €

Die Renovierungsbeträge sind brutto erfasst; in die Grenze zählt der Nettobetrag ohne 19 % Umsatzsteuer. Als Werbungskosten abziehbar bleibt der Bruttobetrag – ein privater Vermieter hat keinen Vorsteuerabzug. In die 15 % fallen außerdem alle weiteren Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen der ersten drei Jahre – auch anteilige Maßnahmen der WEG.
Bemessungsgrundlage ist hier der Gebäudeanteil am Kaufpreis zuzüglich anteiliger Kaufnebenkosten. Wer die Nebenkosten nicht einbezieht, kommt auf eine Grenze von nur 50.160 €. Auch der Gebäudeanteil wirkt unmittelbar: setzt das Finanzamt ihn niedriger an, sinkt die Grenze im gleichen Verhältnis.

Die Renovierung liegt unter der Grenze

Mit 11,6 % der Gebäude-Anschaffungskosten bleibt der Aufwand sofort abziehbar. Bis zur Grenze sind noch 12.156 € netto Spielraum, also rund 14.466 € Auftragsvolumen – dieser Puffer gilt für alle Instandsetzungs- und Modernisierungskosten der ersten drei Jahre zusammen, also auch für spätere Nacharbeiten und anteilige Maßnahmen der WEG.

Wichtiger Hinweis: keine Steuerberatung

Sämtliche steuerlichen Angaben auf dieser Seite sind unverbindliche Beispielrechnungen auf Basis der oben eingestellten Annahmen. Ob und in welcher Höhe sich die dargestellten Effekte bei Ihnen tatsächlich ergeben, hängt allein von Ihren persönlichen Verhältnissen ab – unter anderem von Ihrem Grenzsteuersatz, Ihren übrigen Einkünften, der Verlustverrechnung und davon, wie das Finanzamt den Erhaltungsaufwand im Einzelfall behandelt.

Besprechen Sie die steuerliche Wirkung dieser Investition vor einem Kauf unbedingt mit Ihrem Steuerberater. Paul & Cie. erbringt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.

Vereinfachte Modellrechnung (lineare Betrachtung, konstante Miete, keine Sondertilgung). Der volle Sofortabzug der Renovierung im 1. Jahr setzt voraus, dass es sich um sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand handelt (keine anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Im Einzelfall mit dem Steuerberater zu prüfen. Keine Steuer- oder Anlageberatung.

Gesamtbetrachtung über 10 Jahre

Annahme: Verkauf nach 10 Jahren. Der Objektwert steigt mit der Inflation – der Veräußerungsgewinn ist nach Ablauf der 10-Jahres-Frist (§ 23 EStG) einkommensteuerfrei.

%
%
Vermögenszuwachs (10 J.)
190.965 €
nach Rückzahlung Eigenkapital
EK-Rendite p. a. (IRR)
21,58 %
über die gesamten 10 Jahre
Objektwert nach 10 J.
599.080 €
Start 468.000 € (ohne Küche/Möbel)
Restschuld nach 10 J.
383.668 €
Darlehen heute 467.940 €
Netto-Verkaufserlös
215.412 €
Objektwert − Restschuld

Küche und Möblierung (15.000 €) sind aus der Wertentwicklung herausgerechnet – sie verbrauchen sich und nehmen nicht am Wertzuwachs der Immobilie teil. Die Hochrechnung startet deshalb bei 468.000 € statt beim vollen Gesamtinvest von 483.000 €.

Vermögensentwicklung über 10 Jahre

Balken = Vermögensaufbau je Jahr. Linien = Objektwert und Restschuld – ihr Abstand ist Ihr Eigenkapital (beim Verkauf der Netto-Erlös von 215.412 €).

0 €250 T€500 T€750 T€1 Mio12345678910Jahr →
Objektwert (Linie)
Restschuld (Linie)
Tilgung (84.272 €)
Steuerersparnis (50.694 €)
Wertzuwachs (131.080 €)

Summe über 10 Jahre

Kumulierte Tilgung (Entschuldung)84.272 €
Kumulierte Steuerersparnis50.694 €
Wertzuwachs des Objekts131.080 €
Kumulierter Cashflow n. St.24.053 €
Eingesetztes Eigenkapital48.500 €
Vermögenszuwachs gesamt190.965 €

Vereinfachte Prognose. Wert- und Mietsteigerung sind nicht garantiert und frei einstellbar. Kumulierter Cashflow kann in der Ansparphase negativ sein (monatliche Zuzahlung). Keine Steuer- oder Anlageberatung.