Paul & Cie.
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Paul & Cie.
Kapitalanlage · Berechnung
16. Oktober 2026

Georg-Schumann-Straße 131, 04155 Leipzig

Eigentumswohnung · Leipzig · 3 Zimmer · 61 m² · Gohlis · Baujahr 1900
Altbau um 1900 · Frisch renoviert · Gohlis
Kaufpreis lt. Kaufvertrag
233.710 €
Gesamtinvest
275.000 €
Miete p. a.
15.600 €
Rendite Gesamtinvest
5,7 %
Kaufpreisfaktor
15×
Faktor Gesamtinvest
17,6×
Preis / m²
3.831 €
Cashflow n. St. / Monat
92 €
Vermögensaufbau / Monat
490 €
Nettomietrendite
4,71 %
EK-Rendite 10 J. (IRR)
29,54 %
Das Konzept

Frisch renovierte 3-Zimmer-Altbauwohnung (Baujahr um 1900) in einem denkmalgeschützten Gründerzeithaus im beliebten Leipziger Stadtteil Gohlis – rund 10 Minuten ins Zentrum. Boden, Elektrik inkl. Schaltermaterial sowie Wände und Decken wurden erneuert, das Bad komplett renoviert. Als bereits fertiggestellte Wohnung eine pflegeleichte Kapitalanlage; der als Erhaltungsaufwand angesetzte Anteil ist im ersten Jahr steuerlich sofort abziehbar.

Eckdaten
ObjektartEigentumswohnung
LageLeipzig (Sachsen)
Baujahr1900
Wohnfläche61 m²
AusstattungAltbau um 1900 · Frisch renoviert · Gohlis
Miteigentumsanteil62,13/1.000
EnergieausweisBaudenkmal – kein Energieausweis erforderlich
Umlagefähige Kosten (Mieter)155,05 € / Monat
Renovierung41.290 €
Monatlich
Mieteinnahmen (kalt)1.300,00 €
− Bewirtschaftungskosten152,56 €
− Rate an die Bank1.214,71 €
Belastung vor Steuer67,27 €
+ Steuerersparnis (laufend)158,86 €
Guthaben nach Steuer91,59 €
Finanzierung & Renditen
Darlehen265.028 €
Rate (4,00 % Zins + 1,50 % Tilgung)1.214,71 € / Monat
davon Zinsen883,43 € / Monat
davon Tilgung331,29 € / Monat
Bruttorendite Gesamtinvest5,67 %
Nettomietrendite4,71 %
EK-Rendite anfänglich4,00 %
EK-Rendite 10 Jahre (IRR)29,54 %
Investition
Kaufpreis lt. Kaufvertrag233.710 €
+ Renovierung41.290 €
+ Kaufnebenkosten17.528 €
Gesamtinvestition292.528 €
Eigenkapital27.500 €
Darlehen265.028 €
Laufende Rechnung (Jahr)
Mieteinnahmen (kalt)15.600 €
− nicht umlagefähig729 €
− Sondereigentumsverwaltung480 €
− Instandhaltungsrücklage621 €
− Zinsen10.601 €
− Tilgung3.975 €
Cashflow vor Steuer-807 €
Steuervorteil 1. Jahr
AfA laufend8.328 €
Renovierung sofort abziehbar41.290 €
Steuerersparnis 1. Jahr19.248 €
Steuer laufend (ab 2. Jahr)
AfA Gebäude8.328 €
Steuerliches Ergebnis (V+V)-4.539 €
Ersparnis / Jahr1.906 €
Cashflow n. St. / Jahr1.099 €
15-%-Grenze (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG)
Gebäudewert (AfA-Basis)209.784 €
15-%-Grenze31.468 €
Renovierung brutto41.290 €
davon maßgeblich netto (16,5 % der Gebäude-AK)34.697 €
Überhang über der Grenze (netto)3.229 €
Einordnung

Der Aufwand übersteigt netto die 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten; die Steuerwerte dieses Exposés unterstellen dennoch den vollen Sofortabzug. Damit der trägt, sind 3.843 € Auftragsvolumen vor dem Übergang von Nutzen und Lasten durchzuführen – oder 3.500 € aus dem Werkvertrag herauszutrennen und auf den Kaufpreis aufzuschlagen (danach 31.756 € netto Renovierung gegen 31.939 € Grenze, zusätzliche Kaufnebenkosten 263 €). Im Einzelfall vor Vertragsschluss mit dem Steuerberater abzustimmen. Die Renovierungsbeträge sind brutto erfasst; in die Grenze zählt der Nettobetrag ohne 19 % Umsatzsteuer. Als Werbungskosten abziehbar bleibt der Bruttobetrag.

Gesamtbetrachtung über 10 Jahre (Wertsteigerung 2,5 %, Mietsteigerung 1,5 % p. a.)
Vermögenszuwachs
138.565 €
Objektwert n. 10 J.
352.023 €
Restschuld n. 10 J.
217.299 €
Netto-Verkaufserlös
134.724 €
Ausgangswert der Wertentwicklung: 275.000 €.
JahrKaltmieteZinsenTilgungSteuerCashflow n. St.VermögensaufbauRestschuld
115.600 €10.601 €3.975 €+19.248 €18.441 €22.416 €261.053 €
215.834 €10.442 €4.134 €+1.741 €1.168 €5.302 €256.918 €
316.072 €10.277 €4.300 €+1.572 €1.236 €5.536 €252.619 €
416.313 €10.105 €4.472 €+1.399 €1.304 €5.776 €248.147 €
516.557 €9.926 €4.651 €+1.221 €1.371 €6.021 €243.496 €
616.806 €9.740 €4.837 €+1.038 €1.437 €6.273 €238.659 €
717.058 €9.546 €5.030 €+851 €1.502 €6.532 €233.629 €
817.314 €9.345 €5.231 €+659 €1.565 €6.797 €228.398 €
917.573 €9.136 €5.441 €+462 €1.628 €7.069 €222.957 €
1017.837 €8.918 €5.658 €+260 €1.690 €7.348 €217.299 €
Keine Steuerberatung.Sämtliche steuerlichen Angaben in diesem Exposé sind unverbindliche Beispielrechnungen auf Basis der oben genannten Annahmen. Ob und in welcher Höhe die dargestellten Effekte eintreten, hängt allein von Ihren persönlichen Verhältnissen ab (Grenzsteuersatz, übrige Einkünfte, Verlustverrechnung, Behandlung des Erhaltungsaufwands durch das Finanzamt). Besprechen Sie die steuerliche Wirkung vor einem Kauf unbedingt mit Ihrem Steuerberater. Paul & Cie. erbringt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.
Paul & Cie. Immobilien GmbH · Kienberger Allee 4, 12529 Schönefeld · info@paul-und-cie.de · 030-57713875
Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Der Sofortabzug der Renovierung setzt sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand voraus (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG); im Einzelfall vom Steuerberater zu prüfen. Maßgeblich sind die notariellen Verträge.

Diese Seite zeigt die Berechnung mit den hinterlegten Ausgangswerten. Eigene Annahmen (Eigenkapital, Zins, Tilgung, Steuersatz) lassen sich im Rechner auf der Objektseite einstellen.