Paul & Cie.
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Lindauer Allee 77, 13407 Berlin
Eigentumswohnung · Berlin

Lindauer Allee 77, 13407 Berlin

3 Zimmer · 48 m² · 1. OG

Gut geschnittene 3-Zimmer-Wohnung, alle Zimmer separat vom Flur. Fernwärmeanschluss für 2026 hergestellt. Renovierung und Möblierung geplant.

EEK D (alt)Fernwärme ab 2026Renovierungsbedürftig
Kaufpreis lt. Kaufvertrag
252.000 €
Gesamtinvest
304.500 €
Miete p. a.
17.215 €
Rendite Gesamtinvest
5,7 %
Kaufpreisfaktor
14,6×
Faktor Gesamtinvest
17,7×
Preis / m²
5.250 €
Wohnfläche
48 m²
Das Konzept

3-Zimmer-Wohnung im 1. Obergeschoss in Berlin-Reinickendorf (13407), verkehrsgünstig nahe der U-Bahn Lindauer Allee. Der Fernwärmeanschluss wird 2026 hergestellt; alle Zimmer gehen separat vom Flur ab und sind breit vermietbar. Renovierung und Möblierung beauftragt der Käufer gesondert, wir koordinieren und übernehmen die Erstvermietung. Der Erhaltungsaufwand kann steuerlich im ersten Jahr genutzt werden.

Ihr Steuervorteil: Renovierung (40.000 €) und Möblierung zahlt der Käufer direkt – der Erhaltungsaufwand kann so im 1. Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Dafür muss der Aufwand unter der 15-%-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bleiben; hier sind das 36.782 € netto (3.169 € Luft). Die genaue Wirkung sehen Sie unten im Rechner (unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung).

Eckdaten
Objektart
Eigentumswohnung
Lage
Berlin
Baujahr
1960
Wohnfläche
48 m²
Ausstattung
EEK D (alt) · Fernwärme ab 2026 · Renovierungsbedürftig
Miteigentumsanteil
187/10.000
Umlagefähige Kosten
155,32 € / Monat
Renovierung
40.000 €
15-%-Grenze (Gebäude, netto)
36.782 € · 3.169 € Luft
Möblierung
12.500 €
Gesamtinvest
304.500 €

Umlagefähige Kosten trägt der Mieter – sie belasten Ihre Rechnung nicht und sind hier nur als Orientierung zur Effizienz des Gebäudes angegeben.

Kalkulation der Kapitalanlage

Verändern Sie die Annahmen mit den Reglern – alle Kennzahlen aktualisieren sich sofort.

Keine Steuerberatung. Alle Zahlen sind unverbindliche Beispielrechnungen. Die steuerliche Wirkung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und ist vor einem Kauf unbedingt mit Ihrem Steuerberater zu besprechen.

Monatlicher Vermögensaufbau
+682,67 €/ Monat
aus Tilgung + Steuereffekt · laufend ab Jahr 2
Steuervorteil 1. Jahr
20.580 €

Kaufobjekt

€
€
€
€

Abschreibung (AfA)

%
%

* Gebäudeanteil ermittelt über das Vergleichswertverfahren (Vergleichsfaktoren des Gutachterausschusses Berlin). Die Kaufpreisaufteilung ist eine qualifizierte Schätzung und im Einzelfall durch Ihren Steuerberater zu prüfen.

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Die Renovierung (40.000 €) wird im 1. Jahr voll steuerlich als Erhaltungsaufwand angesetzt.

Finanzierung & Steuer

€
%
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%
Monatliche Rate an die Bank1.348,23 €
Darlehen 294.160 € · Annuität 5,50 % p. a. · davon Zinsen 980,53 €, Tilgung 367,70 €

Investition

Kaufpreis lt. Kaufvertrag252.000 €
+ Renovierung40.000 €
+ Möblierung12.500 €
Gesamtinvest (ohne Nebenkosten)304.500 €
+ Kaufnebenkosten20.160 €
Gesamtinvestition324.660 €
davon Eigenkapital30.500 €
Darlehen294.160 €
Steuervorteil 1. Jahr
20.580 €
Steuerersparnis einmalig
Cashflow n. St. (laufend)
224,86 €
pro Monat, ab Jahr 2

Monatlich auf einen Blick

Mieteinnahmen (kalt)1.434,58 €
− Bewirtschaftungskosten176,46 €
− Rate an die Bank (Zins + Tilgung)1.348,23 €
Belastung vor Steuer90,11 €
+ Steuerersparnis (laufend)314,97 €
Guthaben nach Steuer224,86 €
Guthaben nach Steuer (1. Jahr, mit Renovierungsabzug)1.624,86 €

Im 1. Jahr rechnerisch 1.714,97 € pro Monat Ersparnis – der Renovierungsabzug wirkt einmalig über die Steuererklärung.

Die Tilgung (367,70 € / Monat) ist keine Ausgabe im engeren Sinn, sondern Vermögensaufbau – sie ist in der Rate enthalten. Zinsanteil: 980,53 € / Monat.

Renditen

Bruttorendite auf Gesamtinvest5,65 %
Nettomietrendite *4,65 %
Eigenkapitalrendite (anfänglich) **8,85 %
Eigenkapitalrendite über 10 Jahre (IRR) ***30,91 %

* Nettomietrendite = (Jahreskaltmiete − Bewirtschaftungskosten) / Gesamtinvestition inkl. Kaufnebenkosten.
** Laufender Cashflow nach Steuer bezogen auf das eingesetzte Eigenkapital – eine Momentaufnahme des 2. Jahres.
*** Interner Zinsfuß über die gesamte Haltedauer: eingesetztes Eigenkapital, alle laufenden Cashflows nach Steuer und der Netto-Verkaufserlös nach 10 Jahren. Basis sind die unten eingestellten Annahmen zu Wert- (2,5 %) und Mietsteigerung (1,5 %).

Laufende Rechnung (pro Jahr)

Mieteinnahmen (kalt)17.215 €
− nicht umlagefähige Kosten702 €
− Sondereigentumsverwaltung *480 €
− Instandhaltungsrücklage935 €
− Zinsen11.766 €
− Tilgung4.412 €
Cashflow vor Steuer-1.081 €

* Sondereigentumsverwaltung: pauschale Annahme 40 € je Wohneinheit und Monat (Mietverwaltung der eigenen Einheit).

Instandhaltungsrücklage lt. Wirtschaftsplan. Sie mindert den Cashflow; steuerlich ist die Zuführung erst bei Verausgabung durch die WEG abziehbar und daher nicht im steuerlichen Ergebnis enthalten.

Steuervorteil im 1. Jahr

AfA laufend (Gebäude + Möblierung)13.266 €
Renovierung sofort abziehbar40.000 €
Steuerliches Ergebnis (1. Jahr)-48.999 €
Steuerersparnis 1. Jahr20.580 €
Cashflow nach Steuer (1. Jahr)19.498 €

Steuer laufend (ab 2. Jahr)

AfA Gebäude (4,90 %)12.016 €
AfA Möblierung (10,0 %)1.250 €
Steuerliches Ergebnis (V+V)-8.999 €
Steuerersparnis pro Jahr3.780 €
Cashflow nach Steuer (laufend, p. a.)2.698 €

15-%-Grenze für den Sofortabzug (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG)

Renovierungskosten, die innerhalb von drei Jahren nach dem Übergang von Nutzen und Lasten anfallen, bleiben nur dann sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand, wenn sie netto 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes nicht übersteigen. Darüber werden sie insgesamt zu anschaffungsnahen Herstellungskosten und wirken nur noch über die AfA. Abziehbar ist dann zwar weiterhin der Bruttobetrag – für die Grenze selbst zählt aber nur der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer.

Gebäudewert (AfA-Basis, inkl. anteiliger Nebenkosten)245.216 €
15-%-Grenze (Gebäudeanteil 90,1 %)36.782 €
Renovierung (Käufer), brutto40.000 €
davon maßgeblich netto – 13,7 % der Gebäude-AK33.613 €
Luft bis zur Grenze (netto)3.169 €

Die Renovierungsbeträge sind brutto erfasst; in die Grenze zählt der Nettobetrag ohne 19 % Umsatzsteuer. Als Werbungskosten abziehbar bleibt der Bruttobetrag – ein privater Vermieter hat keinen Vorsteuerabzug. In die 15 % fallen außerdem alle weiteren Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen der ersten drei Jahre – auch anteilige Maßnahmen der WEG.
Bemessungsgrundlage ist hier der Gebäudeanteil am Kaufpreis zuzüglich anteiliger Kaufnebenkosten. Wer die Nebenkosten nicht einbezieht, kommt auf eine Grenze von nur 34.058 €. Auch der Gebäudeanteil wirkt unmittelbar: setzt das Finanzamt ihn niedriger an, sinkt die Grenze im gleichen Verhältnis.

Die Renovierung liegt unter der Grenze

Mit 13,7 % der Gebäude-Anschaffungskosten bleibt der Aufwand sofort abziehbar. Bis zur Grenze sind noch 3.169 € netto Spielraum, also rund 3.771 € Auftragsvolumen – dieser Puffer gilt für alle Instandsetzungs- und Modernisierungskosten der ersten drei Jahre zusammen, also auch für spätere Nacharbeiten und anteilige Maßnahmen der WEG.

Wichtiger Hinweis: keine Steuerberatung

Sämtliche steuerlichen Angaben auf dieser Seite sind unverbindliche Beispielrechnungen auf Basis der oben eingestellten Annahmen. Ob und in welcher Höhe sich die dargestellten Effekte bei Ihnen tatsächlich ergeben, hängt allein von Ihren persönlichen Verhältnissen ab – unter anderem von Ihrem Grenzsteuersatz, Ihren übrigen Einkünften, der Verlustverrechnung und davon, wie das Finanzamt den Erhaltungsaufwand im Einzelfall behandelt.

Besprechen Sie die steuerliche Wirkung dieser Investition vor einem Kauf unbedingt mit Ihrem Steuerberater. Paul & Cie. erbringt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.

Vereinfachte Modellrechnung (lineare Betrachtung, konstante Miete, keine Sondertilgung). Der volle Sofortabzug der Renovierung im 1. Jahr setzt voraus, dass es sich um sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand handelt (keine anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Im Einzelfall mit dem Steuerberater zu prüfen. Keine Steuer- oder Anlageberatung.

Gesamtbetrachtung über 10 Jahre

Annahme: Verkauf nach 10 Jahren. Der Objektwert steigt mit der Inflation – der Veräußerungsgewinn ist nach Ablauf der 10-Jahres-Frist (§ 23 EStG) einkommensteuerfrei.

%
%
Vermögenszuwachs (10 J.)
149.183 €
nach Rückzahlung Eigenkapital
EK-Rendite p. a. (IRR)
30,91 %
über die gesamten 10 Jahre
Objektwert nach 10 J.
373.785 €
Start 292.000 € (ohne Küche/Möbel)
Restschuld nach 10 J.
241.184 €
Darlehen heute 294.160 €
Netto-Verkaufserlös
132.600 €
Objektwert − Restschuld

Küche und Möblierung (12.500 €) sind aus der Wertentwicklung herausgerechnet – sie verbrauchen sich und nehmen nicht am Wertzuwachs der Immobilie teil. Die Hochrechnung startet deshalb bei 292.000 € statt beim vollen Gesamtinvest von 304.500 €.

Vermögensentwicklung über 10 Jahre

Balken = Vermögensaufbau je Jahr. Linien = Objektwert und Restschuld – ihr Abstand ist Ihr Eigenkapital (beim Verkauf der Netto-Erlös von 132.600 €).

0 €125 T€250 T€375 T€500 T€12345678910Jahr →
Objektwert (Linie)
Restschuld (Linie)
Tilgung (52.976 €)
Steuerersparnis (45.798 €)
Wertzuwachs (81.785 €)

Summe über 10 Jahre

Kumulierte Tilgung (Entschuldung)52.976 €
Kumulierte Steuerersparnis45.798 €
Wertzuwachs des Objekts81.785 €
Kumulierter Cashflow n. St.47.082 €
Eingesetztes Eigenkapital30.500 €
Vermögenszuwachs gesamt149.183 €

Vereinfachte Prognose. Wert- und Mietsteigerung sind nicht garantiert und frei einstellbar. Kumulierter Cashflow kann in der Ansparphase negativ sein (monatliche Zuzahlung). Keine Steuer- oder Anlageberatung.