Paul & Cie.
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Wiesbadener Straße 49, 14197 Berlin
Eigentumswohnung · BerlinDenkmalschutz

Wiesbadener Straße 49, 14197 Berlin

3 Zimmer · 58 m² · 3. OG Mitte

Wohnung im 3. OG (Bj. 1953, Wiederaufbau) in Berlin-Wilmersdorf. Renovierung und Möblierung durch den Käufer, Erstvermietung durch uns.

3 Zimmer · 58 m²Baujahr 19533. OGRenovierung & Möblierung geplant
Kaufpreis lt. Kaufvertrag
345.000 €
Gesamtinvest
407.800 €
Miete p. a.
20.880 €
Rendite Gesamtinvest
5,1 %
Kaufpreisfaktor
16,5×
Faktor Gesamtinvest
19,5×
Preis / m²
5.948 €
Wohnfläche
58 m²
Das Konzept

Wohnung im 3. Obergeschoss eines im Wiederaufbau 1953 errichteten Wohnhauses in Berlin-Wilmersdorf (Wiesbadener Straße), einer etablierten und nachgefragten Lage. Renovierung und Möblierung beauftragt der Käufer gesondert, wir koordinieren und übernehmen die Erstvermietung. Der Erhaltungsaufwand kann steuerlich im ersten Jahr genutzt werden.

Ihr Steuervorteil: Renovierung (49.300 €) und Möblierung zahlt der Käufer direkt – der Erhaltungsaufwand kann so im 1. Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Dafür muss der Aufwand unter der 15-%-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bleiben; hier sind das 31.410 € netto (10.018 € über der Grenze). Die genaue Wirkung sehen Sie unten im Rechner (unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung).

Eckdaten
Objektart
Eigentumswohnung
Lage
Berlin
Baujahr
1953
Wohnfläche
58 m²
Ausstattung
3 Zimmer · 58 m² · Baujahr 1953 · 3. OG · Renovierung & Möblierung geplant
Miteigentumsanteil
72,57/10.000
Energieausweis
Denkmal-Ensembleschutz – lt. Exposé kein Energieausweis erforderlich
Umlagefähige Kosten
355,09 € / Monat
Renovierung
49.300 €
15-%-Grenze (Gebäude, netto)
31.410 € · 10.018 € darüber
Möblierung
13.500 €
Gesamtinvest
407.800 €

Umlagefähige Kosten trägt der Mieter – sie belasten Ihre Rechnung nicht und sind hier nur als Orientierung zur Effizienz des Gebäudes angegeben.

Kalkulation der Kapitalanlage

Verändern Sie die Annahmen mit den Reglern – alle Kennzahlen aktualisieren sich sofort.

Keine Steuerberatung. Alle Zahlen sind unverbindliche Beispielrechnungen. Die steuerliche Wirkung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und ist vor einem Kauf unbedingt mit Ihrem Steuerberater zu besprechen.

Monatlicher Vermögensaufbau
+832,85 €/ Monat
aus Tilgung + Steuereffekt · laufend ab Jahr 2
Steuervorteil 1. Jahr
24.784 €

Kaufobjekt

€
€
€
€

Abschreibung (AfA)

%
%

* Gebäudeanteil ermittelt über das Vergleichswertverfahren (Vergleichsfaktoren des Gutachterausschusses Berlin). Die Kaufpreisaufteilung ist eine qualifizierte Schätzung und im Einzelfall durch Ihren Steuerberater zu prüfen.

%

Die Renovierung (49.300 €) wird im 1. Jahr voll steuerlich als Erhaltungsaufwand angesetzt. Das setzt voraus, dass die 15-%-Grenze eingehalten wird – derzeit ist sie überschritten (siehe unten).

Finanzierung & Steuer

€
%
%
%
Monatliche Rate an die Bank1.807,67 €
Darlehen 394.400 € · Annuität 5,50 % p. a. · davon Zinsen 1.314,67 €, Tilgung 493,00 €

Investition

Kaufpreis lt. Kaufvertrag345.000 €
+ Renovierung49.300 €
+ Möblierung13.500 €
Gesamtinvest (ohne Nebenkosten)407.800 €
+ Kaufnebenkosten27.600 €
Gesamtinvestition435.400 €
davon Eigenkapital41.000 €
Darlehen394.400 €
Steuervorteil 1. Jahr
24.784 €
Steuerersparnis einmalig
Cashflow n. St. (laufend)
128,47 €
pro Monat, ab Jahr 2

Monatlich auf einen Blick

Mieteinnahmen (kalt)1.740,00 €
− Bewirtschaftungskosten143,71 €
− Rate an die Bank (Zins + Tilgung)1.807,67 €
Belastung vor Steuer211,38 €
+ Steuerersparnis (laufend)339,85 €
Guthaben nach Steuer128,47 €
Guthaben nach Steuer (1. Jahr, mit Renovierungsabzug)1.853,97 €

Im 1. Jahr rechnerisch 2.065,35 € pro Monat Ersparnis – der Renovierungsabzug wirkt einmalig über die Steuererklärung.

Die Tilgung (493,00 € / Monat) ist keine Ausgabe im engeren Sinn, sondern Vermögensaufbau – sie ist in der Rate enthalten. Zinsanteil: 1.314,67 € / Monat.

Renditen

Bruttorendite auf Gesamtinvest5,12 %
Nettomietrendite *4,40 %
Eigenkapitalrendite (anfänglich) **3,76 %
Eigenkapitalrendite über 10 Jahre (IRR) ***25,72 %

* Nettomietrendite = (Jahreskaltmiete − Bewirtschaftungskosten) / Gesamtinvestition inkl. Kaufnebenkosten.
** Laufender Cashflow nach Steuer bezogen auf das eingesetzte Eigenkapital – eine Momentaufnahme des 2. Jahres.
*** Interner Zinsfuß über die gesamte Haltedauer: eingesetztes Eigenkapital, alle laufenden Cashflows nach Steuer und der Netto-Verkaufserlös nach 10 Jahren. Basis sind die unten eingestellten Annahmen zu Wert- (2,5 %) und Mietsteigerung (1,5 %).

Laufende Rechnung (pro Jahr)

Mieteinnahmen (kalt)20.880 €
− nicht umlagefähige Kosten525 €
− Sondereigentumsverwaltung *480 €
− Instandhaltungsrücklage720 €
− Zinsen15.776 €
− Tilgung5.916 €
Cashflow vor Steuer-2.537 €

* Sondereigentumsverwaltung: pauschale Annahme 40 € je Wohneinheit und Monat (Mietverwaltung der eigenen Einheit).

Instandhaltungsrücklage lt. Wirtschaftsplan. Sie mindert den Cashflow; steuerlich ist die Zuführung erst bei Verausgabung durch die WEG abziehbar und daher nicht im steuerlichen Ergebnis enthalten.

Steuervorteil im 1. Jahr

AfA laufend (Gebäude + Möblierung)13.809 €
Renovierung sofort abziehbar49.300 €
Steuerliches Ergebnis (1. Jahr)-59.010 €
Steuerersparnis 1. Jahr24.784 €
Cashflow nach Steuer (1. Jahr)22.248 €

Diese Rechnung unterstellt den vollen Sofortabzug. Der Aufwand liegt aber über der 15-%-Grenze (siehe unten) – ohne die dort beschriebene Aufteilung wäre er insgesamt nur über die AfA abziehbar und der Steuervorteil des 1. Jahres entfiele.

Steuer laufend (ab 2. Jahr)

AfA Gebäude (5,95 %)12.459 €
AfA Möblierung (10,0 %)1.350 €
Steuerliches Ergebnis (V+V)-9.710 €
Steuerersparnis pro Jahr4.078 €
Cashflow nach Steuer (laufend, p. a.)1.542 €

15-%-Grenze für den Sofortabzug (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG)

Renovierungskosten, die innerhalb von drei Jahren nach dem Übergang von Nutzen und Lasten anfallen, bleiben nur dann sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand, wenn sie netto 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes nicht übersteigen. Darüber werden sie insgesamt zu anschaffungsnahen Herstellungskosten und wirken nur noch über die AfA. Abziehbar ist dann zwar weiterhin der Bruttobetrag – für die Grenze selbst zählt aber nur der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer.

Gebäudewert (AfA-Basis, inkl. anteiliger Nebenkosten)209.401 €
15-%-Grenze (Gebäudeanteil 56,2 %)31.410 €
Renovierung (Käufer), brutto49.300 €
davon maßgeblich netto – 19,8 % der Gebäude-AK41.429 €
Überhang über der Grenze (netto)10.018 €

Die Renovierungsbeträge sind brutto erfasst; in die Grenze zählt der Nettobetrag ohne 19 % Umsatzsteuer. Als Werbungskosten abziehbar bleibt der Bruttobetrag – ein privater Vermieter hat keinen Vorsteuerabzug. In die 15 % fallen außerdem alle weiteren Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen der ersten drei Jahre – auch anteilige Maßnahmen der WEG.
Bemessungsgrundlage ist hier der Gebäudeanteil am Kaufpreis zuzüglich anteiliger Kaufnebenkosten. Wer die Nebenkosten nicht einbezieht, kommt auf eine Grenze von nur 29.084 €. Auch der Gebäudeanteil wirkt unmittelbar: setzt das Finanzamt ihn niedriger an, sinkt die Grenze im gleichen Verhältnis.

Zwei Wege, den Überhang von 10.018 € netto aus der Grenze zu nehmen
  1. 1. Vor dem Besitzübergang durchführen – 11.922 € Auftragsvolumen
    Die Drei-Jahres-Frist beginnt erst mit der Anschaffung. Maßgeblich ist, wann die Maßnahme durchgeführt wird – nicht, wann sie beauftragt oder in Rechnung gestellt wird. Eine vorgezogene Rechnung über später ausgeführte Arbeiten hilft also nicht. Der Betrag ist brutto genannt, weil er so aus dem Werkvertrag herausgenommen wird (10.018 € netto). Zu beachten: Aufwand, den der Käufer vor dem Übergang von Nutzen und Lasten trägt, kann als Herstellung der Betriebsbereitschaft zu Anschaffungskosten werden (§ 255 Abs. 1 HGB) – dann ist er ebenfalls nicht sofort abziehbar. Dieser Weg ist deshalb zwingend vorher mit dem Steuerberater abzustimmen.
  2. 2. Aus dem Werkvertrag heraustrennen und auf den Kaufpreis aufschlagen – 11.000 €
    Der Aufschlag erhöht die Gebäude-Anschaffungskosten und hebt die Grenze mit an. Danach stehen 38.300 € Renovierung brutto (32.185 € netto) einer Grenze von 32.412 € gegenüber. Preis dafür: zusätzliche Kaufnebenkosten von 880 €, und der aufgeschlagene Betrag wirkt steuerlich nicht mehr sofort, sondern nur noch über die Gebäude-AfA.

Beide Wege lassen sich kombinieren. Der genannte Aufschlag ist der rechnerische Mindestbetrag – er hält die Grenze gerade eben und lässt keinen Spielraum für später hinzukommende Maßnahmen. Die Aufteilung gehört vor Vertragsschluss mit dem Steuerberater abgestimmt und muss sich in Kaufvertrag und Werkvertrag wiederfinden.

Wichtiger Hinweis: keine Steuerberatung

Sämtliche steuerlichen Angaben auf dieser Seite sind unverbindliche Beispielrechnungen auf Basis der oben eingestellten Annahmen. Ob und in welcher Höhe sich die dargestellten Effekte bei Ihnen tatsächlich ergeben, hängt allein von Ihren persönlichen Verhältnissen ab – unter anderem von Ihrem Grenzsteuersatz, Ihren übrigen Einkünften, der Verlustverrechnung und davon, wie das Finanzamt den Erhaltungsaufwand im Einzelfall behandelt.

Besprechen Sie die steuerliche Wirkung dieser Investition vor einem Kauf unbedingt mit Ihrem Steuerberater. Paul & Cie. erbringt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.

Vereinfachte Modellrechnung (lineare Betrachtung, konstante Miete, keine Sondertilgung). Der volle Sofortabzug der Renovierung im 1. Jahr setzt voraus, dass es sich um sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand handelt (keine anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Im Einzelfall mit dem Steuerberater zu prüfen. Keine Steuer- oder Anlageberatung.

Gesamtbetrachtung über 10 Jahre

Annahme: Verkauf nach 10 Jahren. Der Objektwert steigt mit der Inflation – der Veräußerungsgewinn ist nach Ablauf der 10-Jahres-Frist (§ 23 EStG) einkommensteuerfrei.

%
%
Vermögenszuwachs (10 J.)
180.013 €
nach Rückzahlung Eigenkapital
EK-Rendite p. a. (IRR)
25,72 %
über die gesamten 10 Jahre
Objektwert nach 10 J.
504.737 €
Start 394.300 € (ohne Küche/Möbel)
Restschuld nach 10 J.
323.372 €
Darlehen heute 394.400 €
Netto-Verkaufserlös
181.365 €
Objektwert − Restschuld

Küche und Möblierung (13.500 €) sind aus der Wertentwicklung herausgerechnet – sie verbrauchen sich und nehmen nicht am Wertzuwachs der Immobilie teil. Die Hochrechnung startet deshalb bei 394.300 € statt beim vollen Gesamtinvest von 407.800 €.

Vermögensentwicklung über 10 Jahre

Balken = Vermögensaufbau je Jahr. Linien = Objektwert und Restschuld – ihr Abstand ist Ihr Eigenkapital (beim Verkauf der Netto-Erlös von 181.365 €).

0 €250 T€500 T€750 T€1 Mio12345678910Jahr →
Objektwert (Linie)
Restschuld (Linie)
Tilgung (71.028 €)
Steuerersparnis (50.340 €)
Wertzuwachs (110.437 €)

Summe über 10 Jahre

Kumulierte Tilgung (Entschuldung)71.028 €
Kumulierte Steuerersparnis50.340 €
Wertzuwachs des Objekts110.437 €
Kumulierter Cashflow n. St.39.648 €
Eingesetztes Eigenkapital41.000 €
Vermögenszuwachs gesamt180.013 €

Vereinfachte Prognose. Wert- und Mietsteigerung sind nicht garantiert und frei einstellbar. Kumulierter Cashflow kann in der Ansparphase negativ sein (monatliche Zuzahlung). Keine Steuer- oder Anlageberatung.