
Gutsmuthsstraße 7, 04177 Leipzig
5 Zimmer · 109 m² · EG · Holzterrasse
Renovierte 5-Raum-Altbauwohnung (um 1900) im Erdgeschoss mit eigener Holzterrasse in Leipzig-Lindenau – voll vermietet, ca. 10 Minuten ins Stadtzentrum.
Großzügige, vollständig renovierte 5-Raum-Altbauwohnung (Baujahr um 1900) im Erdgeschoss eines gepflegten Gründerzeit-Mehrfamilienhauses in Leipzig-Lindenau – rund 10 Minuten ins Stadtzentrum. Zur Wohnung gehört eine eigene Holzterrasse mit Zugang von der Küche; das Tageslichtbad ist modern ausgestattet. Die Wohnung ist bereits vollständig vermietet und erzielt ab dem ersten Tag Mieteinnahmen – eine pflegeleichte Bestands-Kapitalanlage in einem nachgefragten Leipziger Szeneviertel.
Ihr Steuervorteil: Renovierung (63.475 €) und Möblierung zahlt der Käufer direkt – der Erhaltungsaufwand kann so im 1. Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Dafür muss der Aufwand unter der 15-%-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bleiben; hier sind das 56.950 € netto (3.610 € Luft). Die genaue Wirkung sehen Sie unten im Rechner (unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung).
- Objektart
- Eigentumswohnung
- Lage
- Leipzig
- Baujahr
- 1900
- Wohnfläche
- 109 m²
- Ausstattung
- Altbau um 1900 · Komplett renoviert · Vermietet · Holzterrasse
- Miteigentumsanteil
- 144/1.000
- Energieausweis
- Klasse D · 119,9 kWh/(m²·a) · Verbrauch
- Umlagefähige Kosten
- 302,10 € / Monat
- Renovierung
- 63.475 €
- 15-%-Grenze (Gebäude, netto)
- 56.950 € · 3.610 € Luft
- Gesamtinvest
- 440.000 €
Umlagefähige Kosten trägt der Mieter – sie belasten Ihre Rechnung nicht und sind hier nur als Orientierung zur Effizienz des Gebäudes angegeben.
Kalkulation der Kapitalanlage
Verändern Sie die Annahmen mit den Reglern – alle Kennzahlen aktualisieren sich sofort.
Keine Steuerberatung. Alle Zahlen sind unverbindliche Beispielrechnungen. Die steuerliche Wirkung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und ist vor einem Kauf unbedingt mit Ihrem Steuerberater zu besprechen.
Kaufobjekt
Abschreibung (AfA)
Die Renovierung (63.475 €) wird im 1. Jahr voll steuerlich als Erhaltungsaufwand angesetzt.
Finanzierung & Steuer
Investition
Monatlich auf einen Blick
Im 1. Jahr rechnerisch 2.300,40 € pro Monat Ersparnis – der Renovierungsabzug wirkt einmalig über die Steuererklärung.
Die Tilgung (530,30 € / Monat) ist keine Ausgabe im engeren Sinn, sondern Vermögensaufbau – sie ist in der Rate enthalten. Zinsanteil: 1.414,13 € / Monat.
Renditen
* Nettomietrendite = (Jahreskaltmiete − Bewirtschaftungskosten) / Gesamtinvestition inkl. Kaufnebenkosten.
** Laufender Cashflow nach Steuer bezogen auf das eingesetzte Eigenkapital – eine Momentaufnahme des 2. Jahres.
*** Interner Zinsfuß über die gesamte Haltedauer: eingesetztes Eigenkapital, alle laufenden Cashflows nach Steuer und der Netto-Verkaufserlös nach 10 Jahren. Basis sind die unten eingestellten Annahmen zu Wert- (2,5 %) und Mietsteigerung (1,5 %).
Laufende Rechnung (pro Jahr)
* Sondereigentumsverwaltung: pauschale Annahme 40 € je Wohneinheit und Monat (Mietverwaltung der eigenen Einheit).
Instandhaltungsrücklage lt. Wirtschaftsplan. Sie mindert den Cashflow; steuerlich ist die Zuführung erst bei Verausgabung durch die WEG abziehbar und daher nicht im steuerlichen Ergebnis enthalten.
Steuervorteil im 1. Jahr
Steuer laufend (ab 2. Jahr)
15-%-Grenze für den Sofortabzug (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG)
Renovierungskosten, die innerhalb von drei Jahren nach dem Übergang von Nutzen und Lasten anfallen, bleiben nur dann sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand, wenn sie netto 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes nicht übersteigen. Darüber werden sie insgesamt zu anschaffungsnahen Herstellungskosten und wirken nur noch über die AfA. Abziehbar ist dann zwar weiterhin der Bruttobetrag – für die Grenze selbst zählt aber nur der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer.
Die Renovierungsbeträge sind brutto erfasst; in die Grenze zählt der Nettobetrag ohne 19 % Umsatzsteuer. Als Werbungskosten abziehbar bleibt der Bruttobetrag – ein privater Vermieter hat keinen Vorsteuerabzug. In die 15 % fallen außerdem alle weiteren Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen der ersten drei Jahre – auch anteilige Maßnahmen der WEG.
Bemessungsgrundlage ist hier der Gebäudeanteil am Kaufpreis zuzüglich anteiliger Kaufnebenkosten. Wer die Nebenkosten nicht einbezieht, kommt auf eine Grenze von nur 52.977 €. Auch der Gebäudeanteil wirkt unmittelbar: setzt das Finanzamt ihn niedriger an, sinkt die Grenze im gleichen Verhältnis.
Mit 14,0 % der Gebäude-Anschaffungskosten bleibt der Aufwand sofort abziehbar. Bis zur Grenze sind noch 3.610 € netto Spielraum, also rund 4.296 € Auftragsvolumen – dieser Puffer gilt für alle Instandsetzungs- und Modernisierungskosten der ersten drei Jahre zusammen, also auch für spätere Nacharbeiten und anteilige Maßnahmen der WEG.
Wichtiger Hinweis: keine Steuerberatung
Sämtliche steuerlichen Angaben auf dieser Seite sind unverbindliche Beispielrechnungen auf Basis der oben eingestellten Annahmen. Ob und in welcher Höhe sich die dargestellten Effekte bei Ihnen tatsächlich ergeben, hängt allein von Ihren persönlichen Verhältnissen ab – unter anderem von Ihrem Grenzsteuersatz, Ihren übrigen Einkünften, der Verlustverrechnung und davon, wie das Finanzamt den Erhaltungsaufwand im Einzelfall behandelt.
Besprechen Sie die steuerliche Wirkung dieser Investition vor einem Kauf unbedingt mit Ihrem Steuerberater. Paul & Cie. erbringt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.
Vereinfachte Modellrechnung (lineare Betrachtung, konstante Miete, keine Sondertilgung). Der volle Sofortabzug der Renovierung im 1. Jahr setzt voraus, dass es sich um sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand handelt (keine anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Im Einzelfall mit dem Steuerberater zu prüfen. Keine Steuer- oder Anlageberatung.
Gesamtbetrachtung über 10 Jahre
Annahme: Verkauf nach 10 Jahren. Der Objektwert steigt mit der Inflation – der Veräußerungsgewinn ist nach Ablauf der 10-Jahres-Frist (§ 23 EStG) einkommensteuerfrei.
Vermögensentwicklung über 10 Jahre
Balken = Vermögensaufbau je Jahr. Linien = Objektwert und Restschuld – ihr Abstand ist Ihr Eigenkapital (beim Verkauf der Netto-Erlös von 215.400 €).
Summe über 10 Jahre
Vereinfachte Prognose. Wert- und Mietsteigerung sind nicht garantiert und frei einstellbar. Kumulierter Cashflow kann in der Ansparphase negativ sein (monatliche Zuzahlung). Keine Steuer- oder Anlageberatung.